Publisher's Synopsis
Zur Ermittlung der fuer die Qualifikation des voelkerrechtlichen Status von Bosnien-Herzegowina nach dem Berliner Vertrag vom 13.7.1878 ausschlaggebenden klassischen Voelkerrechtssaetze dienen dem Verfasser tiefgreifende Analysen der einschlaegigen, zeitgenoessischen Gebietskonflikte. Der Antagonismus von allgegenwaertiger, langandauernder Gebietshoheitsausuebung durch die k. u. k. Okkupationsmacht und der ausschliesslichen Legitimation der Doppelmonarchie zur Verwaltung und Besetzung Bosnien-Herzegowinas seitens des Art. 25 des Berliner Vertrages fuehrt zur vielschichtigen Auseinandersetzung mit der Frage der Geltung und des Inhalts des Effektivitaetsprinzips im klassischen Voelkerrecht. Der Fortbestand tuerkischer Oberhoheit ueber Bosnien-Herzegowina, trotz omnipotenter k. u. k. Gebietshoheitsausuebung, beweist die Geltungskraft des (Voelker-)rechts gegenueber der Macht selbst in Zeiten der Hochbluete des Machtstaatsgedankens.