Publisher's Synopsis
Im Rechtsstaat bekampft die Polizei Gefahren, keine Menschen. Fur den Menschen interessiert sich das Recht erst, wenn man ihm Gefahren zurechnen kann. Nicht Freund und Feind sind daher die Kategorien des Rechtsstaats, sondern Storer und Nichtstorer. Es liegt jedoch im Wesen des Terrorismus, dass Tater unvermittelt Anschlage ungeheuren Ausmasses ausfuhren konnen. Die Schwierigkeit, dies in Begriffen der Gefahr zu fassen, legt es nahe, an die Person des Terroristen anzuknupfen. Das internationale Recht ringt mit dieser Strategie schon langer ("enemy combatants" etc.). Bewegt sich der Rechtsstaat also dorthin, wo das Volkerrecht schon ist und bestatigt damit ein unausgesprochenes Freund-Feind-Denken? Die Beitrage dieses Bandes stellen sich den Personalisierungstendenzen heutiger Sicherheitspolitik. Sie identifizieren die "Personalisierung" als Problem und mahnen sie zugleich als Ausgangspunkt einer konstruktiven Losung an.