Publisher's Synopsis
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat (Art. 20 und 28 GG). Haufig werden jedoch rechtsstaatswidrige Zustande beklagt, die sich aus einem angeblichen "Missbrauch" von prozessualen Rechtsmitteln ergeben sollen. Bei naherer Betrachtung bleibt von den erhobenen Vorwurfen vor allem gegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht viel ubrig. Weder im Umweltrecht (Dieselfahrverbote, Klage von Umweltverbanden) noch im Asylrecht ist ein allgemeiner Missbrauch erkennbar. Gefahren fur den Rechtsstaat ergeben sich vielmehr vor allem dadurch, dass Behorden sich rechtswidrig uber Entscheidungen der Gerichte hinwegsetzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegen zu wirken.