Publisher's Synopsis
Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch ist seit der EuGH-Entscheidung Francovich ungeschriebener Bestandteil der Unionsrechtsordnung und war bereits vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Einem wichtigen Tatbestandsmerkmal dieses Anspruchs wurde bislang jedoch nicht die notige Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl er in einer Vielzahl von Staatshaftungsverfahren von zentraler Bedeutung ist: Ein mitgliedstaatlicher Verstoss gegen das Unionsrecht ist nur dann haftungsbegrundend, wenn er hinreichend qualifiziert ist. Stephan Kirschnick unternimmt Analyse, Einordnung und Uberprufung dieses praktisch wichtigen Tatbestandsmerkmals. Hierzu zeichnet er die Staatshaftungsrechtsprechung nach, stellt einheitliche Prufungskonturen auf und hinterfragt die derzeitige Rechtsprechungslinie kritisch.