Publisher's Synopsis
Die Abhandlung beschaftigt sich mit der Frage, ob Sachverstandige, die von den Ausschussen gem. 70 GO BT zur Beratung im Rahmen der offentlichen Anhorung (sog. Hearings) herangezogen werden, Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Die Untersuchung beschrankt sich dabei auf die Strafgesetzgebung von Mitte 2017 bis Ende 2018. Neben dem Versuch, eine passende Definition fur die Person des Sachverstandigen auszumachen, werden sowohl die empirischen als auch die rechtlichen Grundlagen des Hearings erortert. Diese Ergebnisse fuhren in die Analyse der Einflussmoglichkeiten der Sachverstandigen uber, wofur 30 Beteiligte befragt und Entwurfsfassungen, Wortprotokolle, Beschlussempfehlungen sowie Gesetzesblatter beleuchtet werden. Da sich durch die Untersuchung der Eindruck erhartet, dass der Einfluss der offentlichen Anhorung auf die Strafgesetzgebung derzeit nur marginal ist, diskutiert die Autorin am Ende mogliche Verbesserungsansatze.