Publisher's Synopsis
Die Korrektur eines strafrechtlichen Fehlurteils obliegt mit den 359 ff. StPO dem Wiederaufnahmerecht, das das Instrument zur Korrektur rechtskraftiger Entscheidungen und Herbeifuhrung materieller Gerechtigkeit sein soll. Der durch die Rechtskraft eingetretene Rechtsfrieden solle nur dann durchbrochen werden, wenn im Fall der Aufrechterhaltung einer Fehlentscheidung die Gerechtigkeit im Einzelfall erheblich beeintrachtigt ware. Die Arbeit analysiert das Wiederaufnahmerecht dogmatisch und unterbreitet Vorschlage einer Reformierung des Wiederaufnahmerechts zur Behebung festgestellter Defizite. Dabei stutzt sie sich auf eine eigene empirische Untersuchung. Daneben wird der Rechtsbehelf als ein Element im System der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe dargestellt und eingeordnet. Zudem wird der verfassungsrechtliche Bezug der Wiederaufnahme beleuchtet. Auf Grundlage der durchgefuhrten Untersuchung wird gezeigt, dass das geltende Recht in seiner praktischen Handhabung ineffektiv ist.