Publisher's Synopsis
Die Entwicklung kunstlicher Intelligenz gilt als die Schlusseltechnologie der Zukunft. Solche innovativen Techniken benotigen fur ihre sichere Anwendung jedoch einen zuverlassigen Rechtsrahmen, als welcher die seit Mai 2018 geltende DSGVO dienen konnte. Die vorliegende Arbeit widmet sich daher der Untersuchung, ob die DSGVO einen solchen verlasslichen Rechtsrahmen darstellt oder in Ansehung der getroffenen Regelungen vielmehr als Innovationsbremse bezeichnet werden muss. Dabei wird zunachst die kunstliche Intelligenz selbst in technischer Hinsicht und unser heutiger Entwicklungsstand beleuchtet. Insbesondere wird das Problem der sogenannten Blackbox dargestellt. Ferner wird untersucht, welche Schutzguter die DSGVO selbst normiert und welche Grundprinzipien sowie Bereichsausnahmen ihr innewohnen. In einem dritten Schritt wird sodann untersucht, ob die Entwicklung und Anwendung kunstlicher Intelligenz unter der DSGVO uberhaupt moglich ist oder diese nicht vielmehr als Innovationsbremse bezeichnet werden muss. In diesem Zusammenhang wird insbesondere das Generalverbot automatisierter Entscheidungen in Art. 22 DSGVO sowie die besonderen Auskunftsrechte der Betroffenen in Art. 13 II f, Art. 14 II g und Art. 15 II h DSGVO, welche den Verwender einer automatisierten Entscheidung einschliesslich Profiling verpflichtet, aussagekraftige Informationen uber die involvierte Logik zur Verfugung zu stellen, untersucht. Denn jedenfalls dann, wenn diese Informationen auf eine Offenlegung des Algorithmus selbst und damit des Geschaftsgeheimnis fordern, ware die Datenschutzgrundverordnung als Innovationsbremse zu bezeichnen.