Publisher's Synopsis
Erziehungswissenschaftler, die sich um Professuren bewerben wollen, muessen seit 1985 grundsaetzlich eine dreijaehrige Schulpraxis nachweisen koennen. Dies laeuft praktisch darauf hinaus, dass Professor oder Professorin seither nur noch werden kann, wer zunaechst Lehrer bzw. Lehrerin war. Auf Uebergangsregelungen haben die einschlaegigen Gesetze zudem verzichtet. Das aus einem Rechtsgutachten fuer die Deutsche Gesellschaft fuer Erziehungswissenschaft hervorgegangene Buch legt dar, dass diese Gesetzeslage in mehrfacher Hinsicht gegen Grundrechte verstoesst.