Publisher's Synopsis
Ein Rat der Stadt Krakau wird erstmals im Jahre 1264 urkundlich erwahnt. Zwischen 1313 und 1500 vollzog sich seine vollstandige Ausdifferenzierung als Institution mit festem Personalbestand, klaren Mechanismen der Amtseinfuhrung und konkreten Kompetenzen. Der Schwerpunkt dieser verfassungsgeschichtlichen Arbeit liegt auf der Entwicklung des Krakauer Stadtrats, seinem Aufbau und der Ausweitung seiner Befugnisse: und zwar sowohl jenen, die das Ziel hatten, Regeln aufzustellen fur das Leben "intra muros", als auch jenen, die zum Ausbau und zur Erhaltung ihrer Position "extra muros" fuhrten. Denn es waren diese Mauern, die die Grenze zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeit innerhalb und Chaos und Willkur ausserhalb der Stadt zogen.