Publisher's Synopsis
Band 13 dokumentiert die Entstehung der Artikel 39 bis 49 im III. Abschnitt des Grundgesetzes uber den Bundestag. Darin enthalten sind die massgeblichen Bestimmungen uber den Bundestag selbst (Art. 39 bis 45) sowie die grundlegenden Rechte der Abgeordneten (Art. 46 bis 49). Der Band beginnt mit der Dauer der Wahlperiode, dem Zusammentritt des Bundestages und seiner Einberufung (Art. 39). Es folgt die Vorschrift uber die Selbstorganisation und die Leitungsorgane des Bundestages (Art. 40), fortgesetzt durch die Regelungen uber die Wahlprufung (Art. 41), die Offentlichkeit der Sitzungen, das Mehrheitsprinzip und das Prinzip der wahrheitsgetreuen Berichterstattung (Art. 42). Durch Zitierungs- und Zutrittsrechte wird das Zusammenwirken des Bundestages mit der Bundesregierung und dem Bundesrat geregelt (Art. 43). Danach ist das parlamentarische Untersuchungsrecht vorgesehen (Art. 44). Wegen der vierjahrigen Wahlperiode muss zur Uberbruckung der Zeit bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages ein standiger Ausschuss gebildet werden, der die Rechte des Parlaments gegenuber der Bundesregierung wahrend des Intervalls vertritt (Art. 45). Anschliessend werden die Rechte der Abgeordneten normiert, beginnend mit den Bestimmungen uber Indemnitat und Immunitat (Art. 46), gefolgt vom Zeugnisverweigerungsrecht (Art. 47), dem Urlaubsanspruch und dem Behinderungsverbot fur Mandatsbewerber (Art. 48 Abs. 1 und 2) sowie von der Entschadigungsregelung (Art. 48 Abs.3). Der Abschnitt endet mit einer (inzwischen entfallenen) Vorschrift uber die Fortgeltung von Organrechten wahrend der parlamentslosen Zeit (Art. 49).