Publisher's Synopsis
Mit seinen Institutiones jurisprudentiae divinae hat Christian Thomasius 1688 sein erstes grosses Naturrechtswerk vorgelegt. Obwohl es - wie der vollstandige Titel zu erkennen gibt - bis in einzelne Formulierungen hinein an Pufendorfs Naturrechtslehre orientiert ist, geht Thomasius hier bereits eigene Wege. Deutlich wird dies sowohl am zugrunde gelegten Rechtsbegriff als auch in seinem Bemuhen, das Naturrecht starker den systematischen und dogmatischen Bedurfnissen der Jurisprudenz anzupassen. Die Institutiones jurisprudentiae divinae behielten auch dann noch ihre Bedeutung, nachdem Thomasius mit den Fundamenta juris naturae et gentium (1705) dem Naturrecht eine vollig neue Grundlage verschafft hatte. Inklusive einer Ubersetzung ins Deutsche erreichten die Institutiones bis 1730 insgesamt 7 Auflagen.