Publisher's Synopsis
Wenn in Zukunft Friedensmissionen der Vereinten Nationen (Peace keeping) zur Wahrung des Weltfriedens stattfinden, wird die Bundesrepublik Deutschland sich einer Teilnahme an diesen Massnahmen nicht laenger entziehen koennen. Ausgehend von einer Darstellung des Friedenssicherungssystems der Vereinten Nationen - wie es in der Charta vorgesehen ist und wie es sich in der Praxis entwickelt hat - wird die Zulaessigkeit einer Teilnahme von Bundeswehrkontingenten anhand der einschlaegigen Bestimmungen des Grundgesetzes untersucht und den unterschiedlichen Rechtsstandpunkten in der verfassungsrechtlichen Literatur gegenuebergestellt. Anders als ein Einsatz im Rahmen militaerischer Sanktionsmassnahmen nach Kap. VII der UN-Charta wird die Verwendung deutscher Soldaten als Blauhelme im Ergebnis auch ohne Verfassungsaenderung als weltweit zulaessig angesehen. Aus Gruenden der Rechtsklarheit und der politischen Verantwortung Deutschlands fuer den Weltfrieden wird jedoch eine Verfassungsaenderung vorgeschlagen.