Publisher's Synopsis
Die Arbeit untersucht die Beihilfestrafbarkeit von Angehorigen des Konzentrationslagers Auschwitz, die ausschliealich eine untergeordnete Rolle im Vernichtungsapparat und -prozess eingenommen haben. Im Kern steht dabei die kritische Wurdigung der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, der die Beihilfe zum Mord im Fall Oskar Groning an das Merkmal der allgemeinen Dienstausubung anknupfte. Die Arbeit verdeutlicht, dass sich der Losungsansatz des Bundesgerichthofs im Widerspruch mit der bisherigen hochstrichterlichen Rechtsprechung befindet, mit der Folge, dass jedem im Lager Tatigen eine Beihilfe vorgeworfen werden kann, unabhangig von seinem individuellen Tatbeitrag. Zur Beschrankung dieser weiten Zurechnung stellt der Autor Restriktionskriterien vor, die eine Ausuferung der Strafbarkeit verhindern. Im Anschluss wird fur weitere Gruppen von systematisierten Verbrechensbegehungen ein kombinierter Losungsweg aus dem Rechtsprechungsansatz und den Restriktionskriterien aufgezeigt.