Publisher's Synopsis
Der Autor analysiert die turkische Verfassungsentwicklung seit 1921 hinsichtlich ihrer horizontalen Gewaltenteilung und folgert, dass die jungsten Verfassungsanderungen keineswegs auf ein Prasidialsystem hindeuten. Entgegen der weitverbreiteten Annahme in der Publizistik und der Wissenschaft entspricht das Regierungssystem der Definition parlamentarischer Systeme. Anhand einer Rekonzeptualisierung der Typologie von Regierungssystemen wird diese These untermauert und leistet zugleich einen Beitrag fur die Vergleichende Regierungslehre, indem der Nutzen der dichotomischen Grundunterscheidung bekraftigt, eine ausdifferenzierte Subtypisierung vorgenommen und der Semiprasidentialismus als eigenstandiger Typus verworfen werden.