Publisher's Synopsis
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Kontur des Anspruchsbegriffs, insbesondere mit Blick auf die dinglichen Anspruche des Sachenrechts. Sie skizziert die Entstehung des Anspruchsbegriffs und seine Wurzeln im Recht des 19. Jahrhunderts. Der damalige Stand der Lehre bezuglich der Rechtsverletzung als Voraussetzung einer actio wird nachgezeichnet. Im Anschluss erortert die Arbeit die dogmatische Kontur des heutigen Anspruchsbegriffes, welcher reines Rechtsverwirklichungsinstrument und vom jeweiligen, eine Wertzuweisung vornehmenden Substanzrecht zu trennen ist. Die Verletzung eines Substanzrechtes ist Voraussetzung jedes Anspruchs. Auf dieser Basis wird die Struktur einer solchen Rechtsverletzung umrissen, welche stets eine gegenwartige sein muss. Abschliessend untersucht die Studie, welche Folgerungen sich fur die Rechtsverwirklichungsanspruche des Sachenrechts, insbesondere die 985 und 1004 BGB, jeweils aus vorstehenden Erkenntnissen ziehen lassen.