Publisher's Synopsis
In Faellen alternativer Haftung steht dem Glaeubiger materiellrechtlich ein Anspruch zu, doch ist der Anspruchsgegner nicht eindeutig. Vielmehr kommen als Beklagte mehrere Personen in Betracht, deren Haftung sich wechselseitig ausschliesst. Im Wege einer rechtsvergleichenden Untersuchung geht die Autorin der Frage nach, wie das englische, franzoesische und deutsche Prozessrecht sicherstellen, dass sich diese wechselseitige Ausschliesslichkeit nicht zu Lasten des Glaeubigers auswirkt. Die Streitverkuendung des deutschen Prozessrechts erscheint dabei nur in wenigen Faellen als geeignet. De lege ferenda empfiehlt die Autorin daher eine differenzierende Loesung.