Publisher's Synopsis
Mit seiner "Allgemeine Staatslehre" reiht sich Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begrundet er mit ihr etwas grundsturzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe "Enzyklopadie der Rechts- und Staatswissenschaft" erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift fur den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit. Sie stellt daruber hinaus - neun Jahre vor der Erstauflage der "Reine Rechtslehre" (1934) - die erste zusammenhangende Darstellung der "Reinen Rechtslehre" dar. Sie zeigt den 43jahrigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens.Kelsen zufolge sind die herkommlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen "durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung", sprich: Rechtsprobleme. Wahrend er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlagt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik.