Publisher's Synopsis
Obwohl es sich bei der Lehre von der verdeckten Sacheinlage und der Nachgrundung um sehr alte Rechtsfiguren des Aktienrechts handelt, kann deren Verhaltnis zueinander bis heute als ungeklart gelten. Nach ARUG 2009 besteht ein Rechtsfolgenkonflikt zwischen der Wirksamkeitsfolge verdeckter Sacheinlagen ( 27 Abs. 3 AktG) und der Unwirksamkeitsfolge der Nachgrundung ( 52 AktG). Der Autor fuhrt eine (Neu-)Bestimmung des Verhaltnisses von verdeckter Sacheinlage und Nachgrundung durch. In einer rechtshistorischen Betrachtung untersucht der Autor die Entwicklung beider Rechtsfiguren und wertet die Rechtsprechung des BGH in Sachen Lurgi I, Rheinmove und Lurgi II aus. Es erfolgt eine dogmatische (Neu-)Bewertung der Nachgrundung unter Herausarbeitung der zwei zentralen Normaspekte von 52 AktG. Sodann geht der Autor auf Einzelfragen der Normanwendung von 52 AktG ein, entwickelt einen differenzierten Ansatz zur Losung des Rechtsfolgenkonflikts und unterbreitet einen Vorschlag de lege ferenda.