Publisher's Synopsis
Die Lieferung einer defekten Maschine oder eines gefaelschten Bildes fuehrt beim Kaeufer zu negativen Folgen (Schaeden an anderen Sachen, Haftungsschaeden usw.). Wegen der unklaren Rechtsprechung zum Eigenschaftsbegriff sind Haftungsumfang und Verjaehrung im deutschen Recht kaum vorherzusagen. Der funktionale Vergleich fragt auch im Hinblick auf die Schuldrechtsform nach den Loesungen des italienischen Rechts. In Italien werden von der Haftung aus Art. 1490 (Fehler) und 1497 (Zugesicherte oder fuer den vorgesehenen Gebrauchwesentliche Eigenschaften) codice civile auch Mangelfolgeschaeden umfasst. Art. 1512 codice civile enthaelt einen besonderen Garantietatbestand fuer Maschinen. Darueber hinaus werden Ansprueche aus Deliktsrecht und Produkthaftung in beiden Laendern dargestellt und verglichen.