Publisher's Synopsis
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge des BilRUG hat sich auch die Definition der Umsatzerlöse geändert, was weitreichende Konsequenzen für die Behandlung von außergewöhnlichen und aperiodischen Größen im Jahresabschluss hat. Gemäß § 277 Abs. 1 HGB haben alle Kapitalgesellschaften in Zukunft sämtliche "[...]Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen [...]" (§ 277 Abs. 1 HGB) als Umsatzerlöse zu erfassen. Vor BilRUG waren dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nur diejenigen Erträge und Aufwendungen zuzuordnen, die typisch für den Geschäftsbereich des Unternehmens waren. Nach BilRUG werden nun auch Erlöse als Umsatzerlöse deklariert werden, die untypisch für den Unternehmensbereich sind, wie z.B. die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von Werkswohnungen, die vor BilRUG den sonstigen betrieblichen Erträgen zuzuordnen gewesen wären. Folglich entfällt nach HGB eine Differenzierung zwischen geschäftstypischen und -untypischen Erträge durch das BilRUG. Diese Änderung findet auch in der veränderten GuV ihren Niederschlag, da nun kein getrennter Ausweis des "Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" von dem "außerordentlichen Ergebnis" verlangt wird, wodurch sich wesentliche Folgen u.a. auch für die Jahresabschlusskennzahlen ergeben. Bevor auf die Behandlung von außergewöhnlichen und aperiodischen Größen im Jahresabschluss sowie im EVA bzw. beim DCF-Verfahren eingegangen wird, werden zunächst die Inhalte der Begriffe abgrenzt. Kapitel 2 erklärt anschließend die Vorgehensweise der Behandlung der aperiodischen und außergewöhnlichen Größen im Jahresabschluss. Nach einer kurzen Einführung in die erfolgswirtschaftliche Analyse, wird die Erfolgsspaltungskonzeption nach HGB und im betriebswirtschaftlichen Sinn erläutert. Anschließend wird dann im Kapitel 2.2 gesondert au