Publisher's Synopsis
Der BFH hat mit Beschluss vom 18.12.2003 - IV B 201/03, BStBl II 2004, 231 entschieden, dass § 15a EStG im Rahmen mehrstufiger Personengesellschaften auf Ebene einer nachgeschalteten Kommanditgesellschaft anwendbar ist. Die Umsetzung wirft Einzelfragen in den Bereichen der Gewinnzurechnung, des Ansatzes und der Bewertung der Unterbeteiligung in der Bilanz der Obergesellschaft sowie der Bildung von Ergaenzungsbilanzen im Rahmen doppelstoeckiger Personengesellschaften auf. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine stimmige Gesamtloesung durch eine Praezisierung der Spiegelbildmethode unter Ansatz innerbilanzieller Merkposten gefunden werden kann.