Publisher's Synopsis
Die Arbeit beschaeftigt sich mit den rechtlichen Moeglichkeiten, dem gesetzlichen Gebot einer sparsamen Flaecheninanspruchnahme zur Durchsetzung zu verhelfen. Sie setzt beim unbestimmten Rechtsbegriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 BauGB an und entwickelt hieraus ein Subsidiaritaetsprinzip. Danach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft durch Bauleitplanung nur dann gerechtfertigt, wenn die staedtebaulichen Ziele einer Kommune nicht ohne bzw. mit weniger Landschaftsverbrauch erreicht werden koennen. Die Arbeit zeigt auch auf, welche Moeglichkeiten zuvor zu pruefen sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben koennen.