Publisher's Synopsis
Diese Arbeit untersucht, ob die Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung nach sektorspezifischem europaeischem Telekommunikationsrecht mit der gemeinschaftsrechtlich gewaehrten Eigentumsfreiheit vereinbar ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung der ehemaligen staatlichen Monopolbetreiber auf Grund gesteigerter Sozialpflichtigkeit des Leitungseigentums infolge der historischen Aufgabenerfuellung im oeffentlichen Interesse grundrechtlich gerechtfertigt ist. Fuer marktbeherrschende Unternehmen, die ihre Stellung im Wettbewerb durch eigenen Leitungsbau erlangt haben, stellt die Zusammenschaltungspflicht hingegen auf Grund verminderter Sozialpflichtigkeit des Netzeigentums einen unverhaeltnismaessigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar. Dieser konkurrentennuetzige Eingriff kann grundrechtlich nur durch ein angemessenes Zusammenschaltungsentgelt kompensiert werden. Im Vergleich zur Netzzusammenschaltungspflicht nach allgemeinem primaerem Wettbewerbsrecht (Art. 82 EG) zeigt sich, dass sekundaeres Telekommunikations- und primaeres Wettbewerbsrecht divergieren. Vorgeschlagen wird, die Divergenz durch eine auch im Rahmen von Art. 82 EG vorzunehmende umfassende Interessenabwaegung aufzuloesen.