Publisher's Synopsis
Die heutige Arbeitslosenquote sei auch auf Koalitionen zurueckzufuehren, die mit ihren Tarifvertraegen betriebliche Verhaeltnisse ignorierten. Daher wird gefordert, Lohn und Arbeitszeit im Betrieb zu regeln. Die Rechtswissenschaft hilft hier weiter: Nach ueberwiegender Ansicht darf in Betriebsvereinbarungen grundsaetzlich alles geregelt werden, was in Tarifvertraegen vereinbart werden kann. Die Abhandlung erschoepft sich nicht in einer dogmatischen Pruefung dieses Themas, sondern zeigt Entwicklungslinien der Tarif- und Betriebsebene auf, legt also einen Schwerpunkt auf die rechtshistorische Darstellung. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluss, dass die heute herrschende Ansicht gegen die Ratio beider Ebenen verstoesst.