Publisher's Synopsis
Excerpt from Jahrbucher fur Philologie und Paedagogik, 1874, Vol. 20: Zweite Abteilung
Wenn aber das haus erziehen kann und demnach auch erziehen soll, so ist es doch nicht im stande, die notwendige erganzung der erziehung, ihre theoretische grundlage, den unterricht und die ihm verbundenen erziehlichen momente zu gewahren. Hier musz die ge meinde, der staat eintreten. Privatunterricht durch hauslehrer oder privatschulen sind in jedem falle ein notbehelf der ursprunglich aus dem mangel an offentlichen schulen hervorgegangen und jetzt wenigstens zum grosten teile entfallen ist. Wenn trotzdem das privatschulunwesen in jungerer zeit uppig emporgewachsen ist, so laszt das zwar manche erklarungsversuche aber keine entschuldigung zu. Ganz talentvolle knaben oder aber stupide konnen allerdings durch privatunterricht mehr gefordert werden als in einer odent liehen schule; die einen, weil der langsame schritt fur die mittel maszigen begabungen, welche die mehrzahl. Bilden, sie nicht genug anregt, die andern, weil er ihnen noch zu rasch ist und ihre unzu langlichkeit eine durchaus individuelle behandlung verlangt. Was aber zwischen beiden grenzen liegt, wird nur durch einen gemein samen unterricht zu dem ziele einer genugenden ausbildung gefuhrt, weil die langsame auffassung in dem wegen der groszen schulerzahl verlangsamten schritte der unterweisung ihr gerechtes masz findet. Privatschulanstalten sind meist nur geldspeculationen, sie entbehren der notwendigen autoritat und mussen sich, um ihr bestehen zu fristen, zu convenienzen an die launen der eltern und der zoglinge bequemen, die dem unterrichte und namentlich der begleitenden er ziehung, die durch denselben hervorgerufen werden soll, merklichen abbruch thun.
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