Publisher's Synopsis
English summary: This commentary on the German Civil Code makes available to the modern reader the rich store of historical experiences on which present day German legal doctrine and case law are based. Each analysis starts with the presentation of the given legal issue, shows different solutions practised before the BGB, explains the choices made by the draftsmen of the code in the late 19th century and then presents the main developments in legislation, court practice, and legal doctrine. The commentary thus provides the basis for a critical re-evaluation of modern legal doctrine and also specifies the position of German private law within the broader European context. The second volume deals with the General Part of the Law of Obligations.
German description: Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB entwickelt, steht gleichzeitig aber auch in einem daruber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europaischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europaische Privatrechtsordnung kann und muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehoren heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sich darum herumrankende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft.
Diese nationalen Rechtsstrukturen mussen sich freilich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Vorstellungen sind sie gepragt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewahrt oder verandert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Problemlosungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen okonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie gepragt worden? Wie bewahrt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten konnen, desto mehr Gehor werden wir in der beginnenden europaischen Grundlagendiskussion finden.Band I zum Allgemeinen Teil des BGB ist im Jahre 2003 erschienen; der vorliegende Doppelband erfasst den Allgemeinen Teil des Schuldrechts.