Publisher's Synopsis
Die Arbeit hat die mit dem ARUG II eingefuhrten Vorschriften zur Aktionarsidentifikation, Informationsubermittlung und Rechtsausubungserleichterung, im Aktiengesetz im Wesentlichen in den 67a ff. AktG geregelt, zum Thema. Der Autor stellt den Regelungsinhalt und die Systematik der Vorschriften vor, widmet sich diesbezuglich im Raum stehenden Auslegungsfragen und analysiert die zu erwartenden Auswirkungen der Neuregelungen. Im Fokus steht dabei das neu eingefuhrte Recht der borsennotierten Gesellschaften zur Identifikation ihrer Aktionare aus 67d AktG. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die beabsichtigten Verbesserungen der Beteiligungstransparenz de facto vor allem Inhaberaktien und im (EWR-)Ausland ansassige Aktionare betreffen. Der praktische Nutzen der erhohten Beteiligungstransparenz wird aus Sicht des Autors wesentlich dadurch relativiert, dass die Emittenten die Aktionarsdaten in vielen Fallen nicht ohne Weiteres zur Erfullung ihrer Informationspflichten nutzen konnen.