Publisher's Synopsis
217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden konnen: die Befriedigung der Insolvenzglaubiger und der absonderungsberechtigten Glaubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulassig. Prominente Falle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplanen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplanen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzplane mit Erlauterungen.