Publisher's Synopsis
Mit Einfuhrung der Art. 33 und 34 Brussel Ia-VO wurden auf unionsrechtlicher Ebene erstmals lis pendens-Regeln fur das Verhaltnis zu Drittstaaten geschaffen. Dabei wird eine Verfahrensaussetzung zugunsten eines zeitlich vorrangigen Parallelverfahrens im Drittstaat u.a. an das Erfordernis geknupft, dass dies im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist. Diesem Kriterium der geordneten Rechtspflege wird in der Literatur eine gewisse Ahnlichkeit zur Lehre vom forum non conveniens zugesprochen. Anhand einer rechtsvergleichenden Untersuchung zur forum non conveniens-Doktrin des englischen Rechts tritt diese Arbeit einer solchen Auslegung entgegen und beleuchtet den Regelungsgehalt der geordneten Rechtspflege im Lichte der bisherigen Tradition des europaischen Zivilverfahrensrechts. Der Autor spricht sich insoweit u.a. fur eine Uberprufung der drittstaatlichen Zustandigkeit am Maastab des Regimes der Brussel Ia-VO aus. Hierfur entwickelt die Arbeit eine umfassende Spiegelungsdogmatik und behandelt darauf aufbauende Rechtsfragen zum sog. effet reflexe sowie zum deutschen Recht zur Anerkennung auslandischer Entscheidungen.