Publisher's Synopsis
Das Recht der Nachrichtendienste enthalt die Selbstbeschrankung des Staates, wahre Informationen auch dann nicht zu nutzen, wenn sie dem Betroffenen oder dem Ansehen des Verwaltungsverfahrens schaden. Angelehnt an die strafprozessuale Dogmatik der Beweisverbotslehre belegt die Arbeit die Existenz von Informationsverwendungsverboten im Nachrichtendienstrecht. Dabei wendet sie eine modifizierte Abwagungslosung an, die die Stellung der Nachrichtendienste in der deutschen Sicherheitsarchitektur als Gefahrenabwehrbehorden angemessen berucksichtigt. Im Vergleich zur strafprozessualen Diskussion kommt den absoluten Informationsverwendungsverboten eine ungleich grossere Bedeutung zu, weil im Rahmen internationaler Kooperationen die grundrechtlichen Mindeststandards regelmassig unterlaufen werden. Die hieraus abgeleiteten Anderungsvorschlage berucksichtigen die herausgehobene Stellung der Dienste zum Schutze innerer und ausserer Sicherheit und bringen den Grundrechtsschutz und die Staatsaufgabe Sicherheit in einen schonenden Ausgleich.